Neues aus Berlin: Politische Achterbahn bei Großspeichern
Berlin – Hier fallen wichtige Entscheidungen für die Energiebranche.
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Wegen der wochenlangen Diskussionen um das Rentenpaket war in der Hauptstadt bereits seit Ende November Zähneklappern angesagt, ob die Koalition den Zwist um die Ablehnungsankündigungen der Gruppe der jungen Parlamentarier aus CDU/CSU überstehen würde. Am Ende ging alles gut und die Bundesregierung geht zwar erneut lädiert und mit einigen Kratzern versehen, aber immerhin ohne Zusammenbruch in die Weihnachtspause und ins neue Jahr.
Exemplarisches Chaos
Stellvertretend für die Kritik der Branche am energiepolitischen Handeln der Verantwortlichen seien die Entscheidungen rund um die baurechtliche Privilegierung von Großspeichern im Außenbereich genannt. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von Mitte November sah diese zunächst noch eindeutig vor. Im Zuge der Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB) wurden die Bestimmungen aber schon wieder einkassiert, bevor sie überhaupt in Kraft treten konnten.
Ohne Not - Platznot
Vorgesehen ist jetzt, dass Großspeicher nur noch in Entfernung von 200 Metern zu einem Umspannwerk privilegiert sind, wenn sie größer als 4 MW sind und insgesamt nicht mehr Fläche als 50.000 qm umfassen. Diese Änderungen sorgen nicht nur bei Speicherbetreibern für Unverständnis, auch die Netzbetreiber sehen mit der Konzentration der Privilegierung auf Flächen rund um Umspannwerke Probleme auf sich zukommen. Viele Projektierer werden sich auf diese Flächen stürzen, falls noch vorhanden, und damit können Umspannwerke kaum noch erweitert werden.
Vereinfachungen angestrebt
Zwei weitere Gesetze rund um EEG-Anlagen geben allerdings auch Grund zur Zuversicht. Das „Geothermiebeschleunigungsgesetz“ soll explizit Planungs- und Genehmigungsverfahren digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen. Ob diese hehren Ziele tatsächlich erreicht werden, bleibt abzuwarten. Ähnlich verhält es sich beim Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Netze (EU-RL 2018/2001). Eingeführt werden sollen darin „Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See“ sowie verschlankte Zulassungsverfahren für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen.









